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Französische Erotik und die Folgen für Escort-Kunden und -Damen bei ungeschütztem Verkehr Escort77

Französische Erotik und die Folgen für Escort-Kunden und -Damen bei ungeschütztem Verkehr

Entdecken Sie die rechtlichen, gesundheitlichen und psychischen Aspekte von geschütztem Oralverkehr im Escort-Bereich und erfahren Sie, warum Kondome für Kunden und Escort-Damen gleichermaßen wichtig sind.


Die französische Erotik gehört für viele Paare zum Liebesleben und wird insbesondere als Vorspiel geschätzt. Escort-Damen bieten ihren Kunden ebenfalls gerne diese Art der Verwöhnung an. Doch auch bei aufregenden Escort-Dates sollte man stets auf Sicherheit achten. In der Escort-Branche ist der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten durch Kondome essenziell, auch beim Oralverkehr. In diesem Artikel betrachten wir die rechtlichen Aspekte und die Folgen für Escort-Kunden und -Damen, wenn ungeschützter Oralverkehr praktiziert wird.

 

FÜR EINEN ATEMBERAUBENDEN BLOWJOB - UNSERE DAMEN

 

Rechtlicher Hintergrund

 

Escort-Damen unterliegen dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das im Oktober 2016 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz regelt Anmeldepflichten, Sicherheit und Gesundheitsschutz. Für Escort-Kunden und -Damen ist § 32 (Kondompflicht) besonders relevant: "Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden." Unter Geschlechtsverkehr fallen hier nicht nur der eigentliche Akt, sondern auch vaginaler, oraler und analer Verkehr. Lediglich beim Handjob besteht keine Kondompflicht.

 

Französische Erotik im Escort-Bereich

 

Escort-Damen haben stets ausreichend Kondome in verschiedenen Größen dabei. Kunden, die spezielle Größen benötigen, sollten dies der Escort-Agentur bei der Buchung mitteilen oder selbst genügend Kondome mitbringen. Alle Escort-Damen bei Escort77 bieten den klassischen Blowjob mit Freude an, um ihre Kunden in Fahrt zu bringen – allerdings immer mit Schutz. Die Damen sind geschickt darin, das Kondom so anzulegen, dass der Kunde es kaum bemerkt.

 

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Blowjob ohne Kondom mit einer Escort-Dame

 

Sollten Sie dennoch ungeschützten Oralverkehr mit einer unserer Escort-Damen wünschen, müssen wir Ihnen von der Buchung abraten. Unsere Damen halten sich an das ProstSchG und bieten ausschließlich geschützten Oralsex an. Wenn Sie die Escort-Dame zu ungeschütztem Oralsex überreden oder drängen, darf sie das Date sofort beenden. In diesem Fall müssen Sie dennoch das vollständige Honorar der Escort-Dame zahlen. Erstattungen für die restliche Zeit sind ausgeschlossen, wenn die Dame das Honorar bereits erhalten hat.

 

Folgen eines Blowjobs ohne Kondom für Kunden

 

Neben der Zahlung des vollen Honorars drohen Ihnen bei einem abgebrochenen Date auch rechtliche Konsequenzen. Eine Anzeige durch die Escort-Dame kann zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 € führen. Die Höhe hängt davon ab, ob der ungeschützte Oralverkehr fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Wenn Sie die Dame dazu gedrängt oder genötigt haben, wird dies als Vorsatz gewertet und ein höheres Bußgeld ist die Folge. Nach solch einem Vorfall können Sie bei unserer Agentur nur noch Damen mit Anzahlung buchen, was bedeutet, dass Sie das volle Honorar vor der Buchung an die Agentur überweisen müssen. Sollten Sie die Dame erneut zu ungeschütztem Oralverkehr drängen, wird sie das Date abbrechen, und wir zahlen der Escort-Dame den vollen Betrag Ihrer Anzahlung aus.

 

Körperliche Folgen

 

Der Zweck dieses Gesetzes ist es, sowohl Kunden als auch Escort-Damen vor möglichen sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen. Leider besteht in der Gesellschaft oft Unwissenheit, und viele Menschen glauben, dass man sich durch Oralverkehr nicht mit Syphilis und ähnlichen Krankheiten anstecken kann. Doch das ist ein Irrtum. Eine Übertragung von Gonorrhoe vom aktiven Part (der Escort-Dame) auf den passiven Part (den Kunden) ist nicht ausgeschlossen. Der klassische Herpesvirus, der oft an den Lippen sichtbar ist, ist besonders ansteckend und kann schnell zu Genitalherpes führen. Auch ohne sichtbaren Herpes an den Lippen kann die Frau Trägerin des Virus sein und damit ihren Kunden infizieren.

 

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Folgen für Escort-Damen

 

Obwohl § 32 des ProstSchG besagt, dass "Kunden und Kundinnen Sorge dafür zu tragen" haben, hat ungeschützter Oralverkehr für die Escort-Dame keine rechtlichen Folgen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie keine körperlichen oder psychischen Konsequenzen davonträgt.

 

Körperliche Folgen:

 

Wir haben sexuell übertragbare Krankheiten bereits kurz erwähnt, aber sie sind der Hauptgrund für die Kondompflicht. Diese schützt sowohl Sie als auch die Escort-Dame vor verschiedenen Krankheiten. Beim ungeschützten Oralverkehr können zahlreiche Krankheiten übertragen werden, wie beispielsweise das HI-Virus. Auch wenn viele glauben, HIV sei nicht durch Oralverkehr übertragbar, kann dies unter bestimmten Umständen dennoch geschehen. Wenn der Mann in den Mund der Dame ejakuliert und sie kleine Verletzungen in der Mundschleimhaut hat, kann eine HIV-Infektion erfolgen. Weitere übertragbare Krankheiten sind Syphilis, Gonorrhoe (Tripper), Herpes und HPV, das im Genitalbereich Genitalwarzen und Gebärmutterhalskrebs verursachen kann. Bei Infektionen im Mund- und Halsbereich steigt das Risiko für Kehlkopf- oder Mandelkrebs erheblich.

 

Psychische Folgen:

 

Viele Escort-Damen sind junge Frauen Anfang 20, die leicht beeinflussbar und oft noch unerfahren sind. Sie haben Schwierigkeiten, älteren Männern gegenüber ihre Grenzen aufzuzeigen. Manche junge Frauen werden erpresst oder bedrängt, wodurch sie keine andere Wahl sehen, als ungeschützten Oralverkehr zuzulassen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf ihr Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein haben. In extremen Fällen kann dies zu Depressionen führen, zu selbstverletzendem Verhalten oder sogar zu lebenslangen Bindungsstörungen mit Männern. Solche Erfahrungen können es diesen Damen schwer machen, ihren Escort-Job weiter auszuüben, und insbesondere junge Studentinnen geraten dadurch oft in finanzielle Schwierigkeiten. Für manche junge Damen ist dieser Zwang vergleichbar mit einer Vergewaltigung, und die Konsequenzen sind ähnlich schwerwiegend.

 

Weitere Tabus im Escort-Bereich

 

Neben sexuellen Praktiken, die der Escort-Dame körperlich oder psychisch schaden können, wie zum Beispiel Schläge, Fesseln oder andere Demütigungen, ist es wichtig, die gegenseitige Anonymität zu wahren und den eigenen Willen zu respektieren.

 

Das bedeutet für Escort-Kunden:

 

  • Die Escort-Dame sollte nicht nach ihrer privaten Telefonnummer gefragt werden.

  • Der wahre Name der Escort-Dame bleibt geheim.

  • Akzeptieren Sie, wenn die Escort-Dame auf bestimmte Fragen nicht antworten möchte.

  • Escort-Damen sollten nicht gestalkt, bedroht oder ähnliches erleben müssen.

 

Ein "Nein!" ist ein klares "Nein!". Wenn eine Escort-Dame etwas nicht möchte, muss das respektiert werden.

 

Insgesamt ist es wichtig, sich der rechtlichen, körperlichen und psychischen Folgen bewusst zu sein, die ungeschützter Oralverkehr für beide Seiten mit sich bringen kann. Das Wohl der Escort-Dame und die Einhaltung von Gesetzen und Regeln sollte für alle Beteiligten oberste Priorität haben, um eine angenehme und sichere Erfahrung für beide Seiten zu gewährleisten.

 

 

Bild von : Photo by Reproductive Health Supplies Coalition on Unsplash

Escort77 Author Jelena

Jelena

Blog-Autor

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